Kurse
Die Voraussetzungen
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis für
Privatflugzeugführer (Motorflug) sind:
- die theoretische Ausbildung
- die Flugausbildung
- die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am
Unfallort
Persönliche Voraussetzungen sind:
- ein Mindestalter von 16 Jahren
- Fliegerärztliche Tauglichkeit (wird von einem Fliegerarzt fest
gestellt) muss vorhanden sein
Vorstrafen, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten etc.
können hinderlich sein und müssen im Einzelfall von der Luftfahrtbehörde
beurteilt werden.
Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden auf Flugzeugen verschiedener
Muster (Cessna 172 und Motorsegler HK 36 TTC).
Innerhalb der Flugausbildung werden zwei An-
und Abflüge auf Verkehrsflughäfen (Nürnberg und Erfurt) und mehrere
Streckenflüge über größere Entfernungen durchgeführt. Außerdem
erfolgt die Unterweisung in den Gebrauch von Funknavigations- und
Satellitennavigationsgeräten. |